Ich habe gehört, dass man an bestehenden Kaminöfen Filter nachrüsten muss. Stimmt das wirklich?
Seit März 20120 ist eine neue Immissionsschutzverordnung in Kraft. Hier wurden die Grenzwerte für Staub- und CO-Emission von Feststofffeuerstätten festgelegt.
So dürfen zum Beispiel Kaminöfen nur noch aufgestellt werden, wenn diese die Grenzwerte einhalten. Für bereits installierte Öfen gibt es eine Übergangsregelung. So müssen z.B. Kaminöfen mit dem Baujahr ab 1995 erst zum 01.01.2025 mit einem Filter nachgerüstet werden. Für ältere Modelle sind die Übergangsfristen kürzer.
Mit Ablauf der Frist muss der Betreiber entweder einen Filter nachrüsten oder auf geeignete Weise die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen. Anderenfalls darf der Ofen nicht mehr betrieben werden.
Was diese Regelung genau für Sie bedeutet erfragen Sie am Besten bei Ihrem Schornsteinfeger.