Freie Wahl des Schornsteinfegers

 

Seit dem 01. Januar 2013 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft. Zum Einen bedeutet das, dass Sie als Kunde nun selbst entscheiden können, welcher Schornsteinfeger bei Ihnen kehrt. Andererseits kommt auf Sie auch mehr Verantwortung zu, da Sie nun die Arbeiten selbst veranlassen und deren Vollzug melden müssen. Was bedeutet das im Einzelnen?

 

1. Von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister haben Sie einen Feuerstättenbescheid erhalten. Hier ist aufgeführt, welche Kehr- und Überpfüfungsarbeiten in Ihrem Haus durch einen Schornsteinfeger zu erbringen sind. Außerdem ist hier ein Zeitraum vorgegeben, in dem diese Arbeiten erfolgen sollen.

 

2. Sie beauftragen fristgerecht einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten. Zugelassen sind Unternehmen, welche mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind.

 

3. Nach Durchführung der Arbeiten melden Sie dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger mit dem entsprechenden Formblatt, dass die Arbeiten erledigt sind.

 

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Kann nicht alles so bleiben wie es ist?

 

Selbstverständlich können Sie auch Ihren bisherigen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht um die Einhaltung der Termine zu kümmern. Außerdem entfällt in diesem Fall die Rückmeldeverpflichtung mittels Formblatt. Für Sie würde sich praktisch nichts ändern.

 

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Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?

 

Wenn Sie die Terminvorgabe im Feuerstättenbescheid versäumen, so erhalten Sie von der zuständigen Ordnungsbehörde gegen Gebühr einen Zweitbescheid. Hier erhalten Sie nochmals die Möglichkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums die Arbeiten durchführen zu lassen. Sollten Sie auch das versäumen, so veranlasst die Behörde die sogenannten Ersatzvornahme. Das bedeutet, dass die Behörde einen Schornsteinfeger mit der Durchführung der Tätigkeiten laut Feuerstättenbescheid beauftragt. Sämtliche durch das Verfahren entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnnug gestellt.

 

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