Welchen Abstand zum Dach und zum Nachbarn muss ich einhalten, wenn ich einen Schornstein in Betrieb nehmen möchte?

 

Die Abstände sind in der Bundesimmissionsschutzverordnung seit März 2010 neu geregelt. Hier sind die Mindestabstände zum Dach und zum Nachbarn deutlich erhöht worden. So muss der Abstand der Schornsteinmündung bis zum Fenster des Nachbarhauses mindestens 15m betragen, anderenfalls muss der Schornstein das Fenster um mindestens 1m überragen. Der waagerechte Abstand zum Dach muss bei Dachneigungen ab 20° mindestens 2,30m betragen. Bei Dachneigungen kleiner 20° beträgt der Mindestabstand zum Dach 1m, bzw. 40cm über First.