Wie oft muss ein Schornstein eigentlich gekehrt werden?

 

Die Häufigkeit der Kehrung ist von der Nutzung des Schornsteins abhängig. Die entsprechenden Vorgaben sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

 

Grundsätzlich ist ein Schornstein, an dem eine Feuerstätte für feste Brennstoffe angeschlossen ist 3x jährlich zu kehren, wenn diese regelmäßig während der Heizperiode betrieben wird.

 

Abweichend hiervon gibt es folgende Regelungen:

 

ganzjährig betrieben - 4x jährlich

 

gelegentlich betrieben - 1x jährlich

 

mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig betrieben - 2x jährlich

 

Von einer gelegentlichen Betriebsweise spricht man, wenn die Feuerstätte an weniger als 30 Tagen im Jahr betrieben wird.

 

 

Die Regelung für feste Brennstoffe gilt ebenso für Ölfeuerstätten, welche nicht messpflichtig sind.

 

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